Borsbach & Herz
Anwälte für öffentliches Dienstrecht
Seit 2004 – Ansprechpartner für
Beamte | Soldaten
Vertrauen Sie auf anwaltliche Erfahrung im Beamtenrecht und Soldatenrecht
Die Kanzlei BORSBACH & HERZ bietet Anwärtern, Beamten und Soldaten Rechtsberatung in ihren Belangen an und vertritt sie bei der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen.
Überregionale Tätigkeit – Vertretung der Mandantschaft im gesamten Bundesgebiet
Die Kanzlei BORSBACH & HERZ kümmert sich um Ihr Anliegen, egal wo Sie wohnen. In den allermeisten Fällen kommunizieren die Anwälte der Kanzlei fernmündlich per E-Mail, Video-Meeting oder schriftlich mit Ihnen. Damit existieren seit zwei Jahrzehnten gute Erfahrungen. Was häufig nicht gesehen wird: Die Hauptarbeit des Anwalts besteht in der Anfertigung qualifizierter Schriftätze im Rahmen von Anträgen, Beschwerden, Widersprüchen oder Klagen. Diese Tätigkeiten sind von jedem Ort aus möglich. Durch einen Antrag auf Akteneinsicht bei Behörde oder Gericht beschaffen wir uns ggf. alle erforderlichen Informationen.
Die Kanzlei BORSBACH & HERZ ist für Sie in allen Bundesländern tätig, ganz gleich ob aus Sie aus Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein oder Thüringen kommen.
Vertretung gegenüber allen Behörden und Gerichten
Egal ob Ihr Dienstherr eine Kommune, das Land, der Bund oder eine andere Anstellungsbehörde ist, vertritt die Kanzlei BORSBACH & Herz Ihre Interessen gegenüber dieser Behörde.
Gerichtstermine nehmen die Anwälte der Kanzlei BORSBACH & Herz vor allen Gerichten persönlich war und entsenden nur im Ausnahmefall einen Terminsvertreter. Die Kanzlei BORSBACH & Herz vertritt Sie bei den Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten, Sozialgerichten, Landessozialgerichten, den obersten Bundesgerichten (Bundesverwaltungsgericht/Bundessozialgericht) bis hin zu den Landesverfassungsgerichten oder dem Bundesverfassungsgericht.
Überblick über Rechtsvorschriften im Beamtenrecht
Mit der Verbeamtung erfolgt der Eintritt in ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis. Die Grundstrukturen für alle Beamtinnen und Beamte gibt der Bund mit dem Beamtenstatusgesetz vor. Dort werden die zentralen Statusfragen geregelt.
Eine weitere wichtige Quelle des Rechts der Bundesbeamtinnen und –beamten ist das Bundesbeamtengesetz. Hier finden sich Regelungen über die verschiedenen Beamtenverhältnisse, die Voraussetzungen zur Begründung eines Beamtenverhältnisses sowie die Grundpflichten der Bundesbeamtinnen und -beamten. Die rechtlichen Vorgaben zur Ausgestaltung der Laufbahnen sowie zur Besoldung und Versorgung der Bundesbeamtinnen und -beamten finden sich in Spezialgesetzen und -verordnungen wie bspw. dem Beamtenversorgungsgesetz und der Bundeslaufbahnverordnung.
Für die Länder, Gemeinden und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts sehen die jeweiligen Landesbeamtengesetze wichtige Regelungen für die Landesbeamtinnen und Landesbeamten vor. Alle sonstigen Regelungen, so auch das Laufbahnrecht oder das Besoldungs- und Versorgungsrecht, fallen in die Gesetzgebungszuständigkeit des jeweiligen Bundeslandes.
Überblick über Rechtsvorschriften im Soldatenrecht
Für Soldatinnen und Soldaten ist das Soldatengesetz die wichtigste Rechtsquelle. Es bestimmt die Rechte und Pflichten der Soldaten, die Begründung und die Beendigung des Dienstverhältnisses von Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit und früher im Dienst stehenden Personen. Daneben existieren das Wehrpflichtgesetz, Kriegsdienstverweigerungsgesetz, Zivildienstgesetz, Wehrsoldgesetz, Arbeitsplatzschutzgesetz, Unterhaltssicherungsgesetz, Wehrbeschwerdeordnung, Wehrstrafgesetz, Wehrdisziplinarordnung, Wehrbeauftragtengesetz und viele weitere Vorschriften.