Die Berufsträger der Kanzlei BORSBACH & HERZ besteht aus Herrn RA / FA für Sozialrecht Christian Borsbach (links im Bild) & Herrn RA Thomas Herz. Sie sind seit 2004 als „Vollblut-Rechtsanwälte“ aus Leidenschaft tätig und blicken auf einen reichhaltigen Erfahrungsschatz zurück.
Arbeitscredo
„Wir sind eine Kanzlei auf Augenhöhe. Wir arbeiten gerne für Ihren Erfolg, versprechen Ihnen aber auch nicht das Unmögliche. Wir verstecken uns nicht vor Ihnen, schirmen uns nicht hinter Mitarbeitern ab und sind jederzeit auch nach einer Mandatierung für Sie persönlich ansprechbar. Immer wenn Sie uns brauchen. Sollten wir einmal nicht greifbar sein, melden wir uns zurück. Das alles ist uns wichtig.“
Berufliche Ausbildung
„Das Studium der Rechtswissenschaften haben wir an der altehrwürdigen Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg genossen. Die dortige Fakultät der Rechtswissenschaften schneidet in renommierten Hochschulrankings von CHE und Wirtschaftswoche regelmäßig im oberen Feld ab.“
Fokus auf das Verwaltungsrecht
„Bereits im Rechtsreferendariat haben wir unsere Stationen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit absolviert und waren zudem in Verwaltungsbehörden zur Ausbildung. Unser Blick auf das Verwaltungsrecht bestand von Anfang an.“