Bundesweite anwaltliche Beratung und Vertretung fpr Soldaten
Tätigkeit der Kanzlei BORSBACH & HERZ im Wehr- und Soldatenrecht
Die Kanzlei BORSBACH & HERZ bearbeitet das gesamte Spektrum im Wehr- und Soldatenrecht und vertritt Soldatinnen und Soldaten wie auch sonstige Angehörige der Bundeswehr bundesweit vor allen Gerichten, insbesondere den Straf- und Truppendienstgerichten sowie den Verwaltungs- und Sozialgerichten. Das Wehr- und Soldatenrecht ist eine außerordentlich Spezialmaterie. Die Wehrverfassung stellt die Grundlage aller gesetzlichen Regelungen im Wehrrecht dar. Dazu zählen die Parlamentsgesetze und das in Rechtsverordnungen, Erlassen und Dienstvorschriften des Bundesverteidigungsministeriums geregelte Recht. Das Wehr- und Soldatenrecht ist komplex, außerordentlich zerstreut geregelt und schwer zugänglich. Anwaltliche Hilfe ist hier in den meisten Fällen erforderlich, um gegen Entscheidungen der Bundeswehr – Streitkräfte und zivile Bereiche – als auch das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr oder anderen Behörden im militärischen Sektor erfolgreich ankämpfen zu können.
Einzelne Arbeitsfelder der Kanzlei BORSBACH & HERZ im Wehr- und Soldatenrecht
Die Tätigkeit der Kanzlei BORSBACH & HERZ im Soldatenrecht erstreckt sich auf folgende Arbeitsfelder:
- Rückzahlung / Rückforderung von Studienkosten oder Ausbildungskosten nach Soldatengesetz durch Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr,
- Befehlsrecht gegenüber Soldaten (insb. militärische Ordnung, Befehls- und Kommandogewalt, Gehorsam, Vorgesetzenverhätlnis, Grenzen von Befehl und Gehorsam, Weisungsrecht),
- Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung durch das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr,
- Einsatz im Ausland (insb. Auslandsverwendungszuschlag, dienstliche Notwendigkeit. Rechtsmittel gegen eine Kommandierung in den Einsatz),
- Pflichtverletzungen von Soldaten und Vorgesetzen (insb. Grundpflichten, demokratische Grundordnung, Eid und Gelöbnis, Dienstaufsicht, Fürsorge, Befehlsbefugnis, Gehorsam, Kameradschaft, Wahrheit, Verschwiegenheit, politische Betätigung, innerdienstliches und außerdienstliches Verhalten, Disziplin, Wohlverhalten, Gesunderhaltung, Duldungsplflicht, ärztliche Maßnahmen, Ablehnung zumutbarer Maßnahmen, Tätigkeit nach Ausscheiden aus Wehrdienst, Vormundschaft und Ehrenämter),
- allgemeines Soldatenrecht (insb. Soldatengesetz, Arbeitsschutz, Besoldungsrecht, Gleichstellungsrecht, Personalaktenrecht, Resevervistengesetz, Schwerbehindertenrecht, Urlaubsrecht),
- Soldatenstatusrecht (insb. Berufungsvoraussetzungen und -hindernisse, Auswahl zum Berufssoldaten, Beendigung des Dienstverhältnisses durch Entlassung, Berufung der Soldaten auf Zeit, Dienstverhältnis und Dienstzeitfestsetzung, Beendigung des Dienstverhältnisses durch Entlassung, freiwillig Wehrdienstleistende, Reservedienstleistende, Eignungsübende),
- Unmittelbarer Zwang nach UZwGBw (inbs. im militärischen Bereich, militärischen Sicherheitsbereich, Straftat gegen die Bundeswehr, vorübergehender militärischer Sicherheitsbereich, Anwendung des unmittelbaren Zwanges, Einsatz von körperlicher Gewalt, Fesseln, technische Sperren sowie dienstlich zugelassener Hieb- und Schußwaffen, Reizstoffe und Explosivmittel, Schusswaffengebrauch),
- Wehrbeschwerderecht (inbs. Dienstaufsichtsbeschwerde, parlamentarisches Petitionsrecht, Gegenvorstellung, Strafanzeige, Beschwerderecht, Benachteiligungsverbot, Beschwerdebescheid, Entscheidung des Truppendienstgerichts, Entscheidungen des Bundesministers der Verteidigung, Entscheidungen des Generalinspekteurs der Bundeswehr, Rechtsbeschwerde, Nichtzulassungsbeschwerde, verwaltungsgerichtliches Vorverfahren),
- Wehrdisziplinarrecht (insb. Ahndung von Dienstvergehen, Aufhebung oder Änderung einer Disziplinarmaßnahme, einfaches Disziplinarverfahren – dort insb. : Verweis, strenger Verweis, Disziplinarbuße, Ausgangsbeschränkung, Disziplinararrest, gerichtliches Disziplinarverfahren – dort insb. : Kürzung der Dienstbezüge, Herabsetzung in der Besoldungsgruppe, Dienstgradherabasetzung, Entfernung aus dem Dienstverhältnis, Kürzung des Ruhegehalts, Aberkennung des Dienstgrades,
- Straftaten nach dem Wehrstrafgesetz (alle Strafdelikte innerhalb der Bundeswehr, insb. Straftaten gegen die Pflicht zur militärischen Dienstleistung wie etwa eigenmächtige Abwesenheit, Fahnenflucht, Selbstverstümmelung, Dienstentziehung durch Täuschung; Straftaten gegen die Pflichten der Untergebenen wie etwa Ungehorsam, Gehorsamsverweigerung, leichtfertiges Nichtbefolgen eines Befehls, Bedrohung eines Vorgesetzten, Nötigung eines Vorgesetzten, tätlicher Angriff gegen einen Vorgesetzten, Meuterei, Verabredung zur Unbotmäßigkeit, Taten gegen Soldaten mit höherem Dienstgrad; Straftaten gegen die Pflichten der Vorgesetzten wie etwa Mißhandlung, entwürdigende Behandlung, Mißbrauch der Befehlsbefugnis zu unzulässigen Zwecken, Verleiten zu einer rechtswidrigen Tat, erfolgloses Verleiten zu einer rechtswidrigen Tat, Unterdrücken von Beschwerden, Taten von Soldaten mit höherem Dienstgrad, Beeinflussung der Rechtspflege, Anmaßen von Befehlsbefugnissen, Mißbrauch der Disziplinarbefugnis, unterlassene Mitwirkung bei Strafverfahren, mangelhafte Dienstaufsicht; Straftaten gegen andere militärische Pflichten wie unwahre dienstliche Meldung, unterlassene Meldung, Wachverfehlung, Pflichtverletzung bei Sonderaufträgen, rechtswidriger Waffengebrauch, Verletzung anderer Dienstpflichten, Handeln auf Befehl als Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgrund, Gefährdung der eigenen Person als entschuldigenden Notstand für Soldaten),
- Straftaten gegen die Landesverteidigung (Wehrpflichtentziehung durch Verstümmelung, Wehrpflichtentziehung durch Täuschung, Störpropaganda gegen die Bundeswehr, Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln, sicherheitsgefährdender Nachrichtendienst, sicherheitsgefährdendes Abbilden, Anwerben für fremden Wehrdienst).