Bundesweite anwaltliche Beratung und Vertretung für Beamte
Tätigkeit der Kanzlei BORSBACH & HERZ im Beamtenrecht
Die Kanzlei BORSBACH & HERZ bearbeitet das gesamte Spektrum im Beamtenrecht und vertritt Beamtinnen und Beamte bundesweit vor allen Gerichten. Das Beamtenrecht, welches zum öffentlichen Dienstrecht zählt, ist zerstreut geregelt, geprägt von einer komplexen Rechtsprechung und – wie viele andere Lebensbereiche auch – ständigen Änderungen unterworfen. Das macht es für Außenstehende nicht leicht, die mögliche Rechtslage einzuschätzen. „Mögliche“ deshalb, weil in vielen Fällen um das Recht im Einzelfall gerungen werden muss. Insbesondere dort, wo unbestimmte Rechtsbegriffe lauern, welche „mit Leben“ ausgefüllt werden müssen.
Einzelne Arbeitsfelder der Kanzlei BORSBACH & HERZ im Beamtenrecht
Die Tätigkeit der Kanzlei BORSBACH & HERZ im Beamtenrecht umfasst vier zentrale Arbeitsfelder:
- der Begründung von Beamtenverhältnissen (insb. Ernennung),
- dem Laufbahnrecht (insb. bei Erwerb der Laufbahnbefähigung, Laufbahnbewerber und andere Bewerber, Probezeit, Kürzungs- und Verlängerungsmöglichkeiten, Bewährung, Beförderung, Abstieg und Laufbahnwechsel),
- der Beendigung von Beamtenverhältnissen (insb. bei Entlassung kraft Gesetzes, Entlassung durch Verwaltungsakt, Verlust der Beamtenrechte, Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand, Einstweiliger Ruhestand, Suspendierung / Verbot der Dienstgeschäfte / Amtsausübungsverbot / Zwangsbeurlaubung, Abberufung kommunaler Wahlbeamter, Verabschiedung von Ehrenbeamten, Entfernung aus dem Dienst, Rehabilitation vor Ruhestand, begrenzte Dienstfähigkeit,
Wiederherstellung der Dienstfähigkeit), - den Rechten von Beamten aus dem Beamtenverhätnis (insb. bei Abordnung, Umsetzung, Versetzung, Beamtenbesoldung, Beamtenversorgung, Anerkennung Dienstunfall, Disziplinarrecht, Pflichtverletzungen, amtsangemessene Beschäftigung, Amtsbezeichnung, Nebentätigkeiten, Fürsorgepflicht, Urlaub, Beurteilung und Personalakten).