Tarifbeschäftigte / Arbeitnehmer im ÖD – Rechtsanwälte Borsbach & Herz

Überblick über Rechtsvorschriften für Tarifbeschäftigte

Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst (sogenannte Tarifbeschäftigte) bilden neben den Beamten und Soldaten eine eigene Statusgruppe. Ihre Arbeitgeber sind Bund, Länder, Gemeinden und sonstige sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechtes. Wichtigste Quelle für das Recht der Tarifbeschäftigten sind neben den individuellen arbeitsrechtlichen Vereinbarungen die geltenden Tarifverträge, das Kündigungsschutzgsetz, das Teilzeit- und Befristungsgesetz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz u.v.m.