Arbeiten wir mit Rechtsschutzversicherungen zusammen?

Arbeiten wir mit Rechtsschutzversicherungen zusammen?

Ja. Bei entsprechender Beauftragung übernehmen wir die Einholung der Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Zahlungen dieser rechnen wir auf unsere Vergütungsansprüche an.

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