Kann ich den Rechtsbehelf selbst einlegen?

Kann ich den Rechtsbehelf selbst einlegen?

Ja. Wenn Zeitnot ist und Ihr Recht nicht verfristen soll, können Sie selbst den zutreffenden Rechtsbehelf (Beschwerde, Einspruch, Widerspruch oder Klage in I. Gerichtsinstanz) gegen entsprechende Bescheide einreichen. Hierfür reicht die Bezeichnung, was angegriffen wird ( bspw. bei einer Klage der Sie belastende Ausgangsbescheid und der diesen bestätigende Widerspruchsbescheid). Ihr Schreiben verbinden Sie mit dem Hinweis, dass die Einlegung des Rechtsbehelfs zur Fristwahrung erfolgt und durch einen Anwalt begründet werden wird. Wichtig ist, dass Sie auf die in der Rechtsbehelfsbelehrung benannte Anschrift achten und die vorgegebene Form einhalten.

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