Kann die Begründung für einen Rechtsbehelf nachgereicht werden?

Kann die Begründung für einen Rechtsbehelf nachgereicht werden?

Ein Rechtsbehelf muss nicht begründet werden. Gleichwohl ist eine Begründung sinnvoll. Eine Begründung kann (z. B. nach Akteneinsicht durch den Anwalt) später nachgereicht werden.

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