Genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung des Rechtsbehelfs?

Genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung des Rechtsbehelfs?

Für die Einhaltung einer Frist kommt es nicht darauf an, wann Sie den Rechtsbehekf abschicken oder welcher Poststempel auf Ihrem Brief ist. Ihr Rechtsmittel muss rechtzeitig vor Ablauf der Frist bei der Behörde oder dem Gericht usw. eingegangen sein.

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