Unterbricht ein per E-Mail oder Fax eingelegter Rechtsbehelf die Frist?

Unterbricht ein per E-Mail oder Fax eingelegter Rechtsbehelf die Frist?

Die Gerichte entscheiden regelmäßig: Durch eine einfache E-Mail wird die Frist nicht gewahrt. Dagegen ist die Form bei Verwendung eines Fax gewahrtl. Der Absender hat aber hier dafür zu sorgen, dass Faxe rechtzeitig vor Fristende verschickt werden und auch rechtzeitig beim Empfänger ankommen. Dabei muss er z. B einkalkulieren, dass das Empfangsgerät minutenlang besetzt ist. Das Sendeprotokoll sollte zum Nachweis gut aufbewahrt werden.

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