Was ist für die Beauftragung zu beachten?

Was ist für die Beauftragung zu beachten?

1. Auftragserteilung

Sie können uns für alle Dienstleistungen ( bspw. Beratung, Gutachtenerstellung, außergerichtliche oder gerichtliche Interessenvertretung) per E-Mail, Fax oder Briefpost einen Auftrag (Mandat) erteilen. Folgende Informationen werden benötigt:

  • formulieren Sie Ihr Ziel, was Sie erreichen möchten,
  • schildern Sie den Sachverhalt,
  • senden Sie etwaige Unterlagen (bei E-Mail im PDF-Format)
  • teilen Sie uns taggenau mit, wann Ihnen etwaige Bescheide zugestellt wurden und
  • benutzen Sie für die Adressdaten (Anschrift, Telefon usw.) möglichst unseren hier hinterlegten Fragebogen.

2. Auftragsbestätigung

Wir bestätigen Ihnen in der Regel binnen 24 h (Mo-Fr) die Auftragsübernahme und teilen die voraussichtliche Bearbeitungszeit mit. Sollten die gesetzlichen Gebühren unseren Bearbeitungsaufwand nur zum Teil decken, übersenden wir Ihnen zunächst ein individuelles Vergütungsangebot zu (Vergütungsvereinbarung) und bestätigen danach die Auftragsübernahme. In den meisten Fällen handelt es sich um eine Pauschale, mit der Sie kalkulieren können.

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