Fallen beim fristwahrenden Rechtsbehelf durch mich schon Kosten an?

Fallen beim fristwahrenden Rechtsbehelf durch mich schon Kosten an?

Ja. Wenn Verwaltungs- oder Gerichtskosten gesetzlich geregelt sind, dann fallen diese auch bei einer rein fristwahrenden Einlegung des Rechtsbehelfs an. Je nach Rechtsgebiet kann auch Gebührenfreiheit festgelegt sein. Im Falle einer Rücknahme des Rechtsbehelfs (z. B. nach anwallicher Beratung oder Akteneinsicht), reduzieren sich die Gebühren meist kraft Gesetzes.

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