FAQs

Kann ich den Rechtsbehelf selbst einlegen?

Kann ich den Rechtsbehelf selbst einlegen?

Ja. Wenn Zeitnot ist und Ihr Recht nicht verfristen soll, können Sie selbst den zutreffenden Rechtsbehelf (Beschwerde, Einspruch, Widerspruch oder Klage in I. Gerichtsinstanz) gegen entsprechende Bescheide einreichen. Hierfür reicht die Bezeichnung, was angegriffen...